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Grundversorger ist jeweils das Versorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Der Netzbetreiber ist verpflichtet, alle drei Jahre zum Stichtag 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006, den bzw. die Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie
dies bis zum 30. September des Jahres hier im Internet zu veröffentlichen.
Feststellung des Grundversorgers:
Der Grundversorger für das Netzgebiet der BEW Bayreuther Energie- und Wasserversorgungs- GmbH (Netzabteilung/Verteilung) ist die BEW Bayreuther Energie- und Wasserversorgungs- GmbH
(Vertriebsabteilung).
Mit Wirkung ab dem 01.01.2007 ist der Grundversorger gemäß § 36 Abs. 2 EnWG jeweils auf den Zeitraum von drei Jahren zu bestimmen. Als Grundversorger gilt demnach das
Energieversorgungsunternehmen, dass die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Der Grundversorger für das Netzgebiet der BEW Bayreuther Energie- und Wasserversorgungs- GmbH (Netzabteilung/Verteilung) ist für die Jahre 2010 – 2012 weiterhin die BEW
Bayreuther Energie- und Wasserversorgungs- GmbH (Vertriebsabteilung).
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