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Einführung der neuen TAB und neuer Formulare bei der BEW GmbH
Die BEW GmbH führt zum 01.01.2008 die neue TAB 2007 in Ihrem Versorgungsgebiet ein. Sie löst damit die seit dem Jahre 2001 gültige TAB 2000 ab. Die Übergangsfrist für in Planung und im bau befindliche Anlagen beträgt ein Jahr.
Wesentlicher Grund für Einführung der neuen TAB ist die Anpassung an die Niederspannungsanschluss- verordnung (NAV), den Nachfolger der Allgemeinen Versorgungsbedingungen (AVBEltV). Die in den TAB beschriebenen Anforderungen dienen im Sinne der NAV der sicheren und störungsfreien Stromversorgung und gelten für alle an das Niederspannungsnetz angeschlossenen Kundenanlagen.
Des weiteren sind in diesem Zuge alle Formulare und Datenblätter komplett überarbeitet worden. Wir weisen darauf hin, dass ab dem 01.01.2008 nur noch die neuen Formulare und
Datenblätter zu verwenden sind.
Durch das neue EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) und Regelungen durch die BNA (Bundesnetzagentur) können wir nur noch Anmeldungen an das Niederspannungsnetz und Fertigstellungsanzeigen
annehmen auf denen die Unterschrift des Kunden und des Hausbesitzers vorliegen. Formulare auf denen i. A. oder I. V. unterschrieben ist, werden nicht mehr bearbeitet.
Ebenfalls benötigen wir immer das Original eines jeden Formulars. Eine Kopie kann uns vorab per Fax zur Information zugeschickt werden, dass Original muss uns spätestens auf der Baustelle übergeben werden.
Informationsmappe PV Anlagen
Hier haben wir eine Informationsmappe erstellt in der alle notwendigen Unterlagen aufgeführt sind, die wir ab dem 01.01.2009 verlangen, um eine PV Anlage bearbeiten zu können. Die
notwendigen Formulare stehen hier zum kostenlosen Download zur
Verfügung.
Informationsmappe Download
Für weitere Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter des Technischen Büros jederzeit zur Verfügung.
Neuregelungen Stromversorgung ab dem 1.1.2012
Ab dem 1.1.2012 gelten im Versorgungsgebiet der BEW GmbH neue Regelungen.
Das Versorgungsgebiet der BEW GmbH umfasst neben der Stadt Bayreuth noch die folgenden Gemeinden:
Eckersdorf, Haag, Heinersreuth, Gesees, Mistelbach und Mistelgau.
1. Formulare und Datenblätter
Es sind ausschließlich die Formulare und Datenblätter der BEW GmbH zulässig. Andere Formulare werden
nicht mehr akzeptiert. Ebenso werden Formulare, die nicht komplett ausgefüllt sind, einmalig dem Kunden
zur Vervollständigung zurückgesandt. Sollten bereits zurückgesandte Formulare erneut bei uns eingehen,
die wiederum unvollständig ausgefüllt sind bzw. Datenblätter fehlen, werden diese zu unserer Entlastung
entsorgt.
Sämtliche Formulare und Datenblätter stehen auf unserer Internetseite unter dem
Punkt Installateure/Strom/Formulare und Schaltbilder zum Download bereit.
Das Formular zum Anschluss an das Niederspannungsnetz darf nur als Anmeldung zum Netzanschluss oder
als Inbetriebsetzungsformular verwendet werden.
2. Anschluss an das Niederspannungsnetz:
Wir weisen daraufhin, dass folgende Unterlagen bei einer Anmeldung zum Netzanschluss vorhanden sein
müssen.
- Lageplan im Maßstab 1:1000 oder Maßstab 1:500 in dem das geplante Haus eingezeichnet ist.
- Keller- und Erdgeschossgrundriss im Maßstab 1:100 mit Kennzeichnung des
gewünschten Anschlusspunktes
3. Inbetriebsetzung
Zusätzlich zum vollständig ausgefüllten Inbetriebsetzungsformular müssen folgende Unterlagen beigebracht
werden.
- Projektschaltbild aus dem folgende Angaben hervorgehen:
- Größe und Aufbau des Zählerschrankes
- Angaben zur Steigleitung (Art, Größe, sowie Absicherung)
- Angaben zu den Zählerableitungen (Art, Größe, sowie Absicherung)
- Bezeichnung der einzelnen Verbrauchsstellen (z.B. EG links; 1.OG)
- Für Wärmepumpen, dass ausgefüllte Datenblatt der BEW GmbH
Auf dem Inbetriebsetzungsformular ist zwingend die Unterschrift des Kunden notwendig. Formulare mit Unterschriften i. A. oder i. V. werden nicht mehr akzeptiert.
4. EEG-Anlagen
Im Bereich der EEG-Anlagen ergeben sich zum Jahreswechsel umfangreiche Änderungen. Die VDE Anwendungsrichtlinie VDE-AR-N 4105 tritt ab dem 1.1.2012 für jede Eigenerzeugungsanlage am Niederspannungsnetz in Kraft. Dies bedeutet, dass ausschließlich Formulare und Datenblätter dieser Norm verwendet werden dürfen. Aus urheberrechtlichen Gründen dürfen wir diese Formulare und Datenblätter nicht auf unserer Internetseite zum Download zur Verfügung stellen. Somit sind alle Elektrofirmen eigenständig für die Beschaffung der VDE-AR-N 4105, sowie die darin enthaltenen Formulare und Datenblätter zuständig.
Weiterhin ist es erforderlich, einen Lageplan mit dem Montageort der EEG-Anlage einzureichen.
Zum 1.1.2012 tritt das neue EEG Gesetz 2012 in Kraft. Eine wesentliche Änderung dessen besteht darin,
dass bei Einbau von kundeneigenen Zähler im Vorfeld ein Messstellenbetreiberrahmenvertrag mit der BEW
GmbH abzuschließen ist.
5. Baustrom
Für die Anmeldung eines zeitlich befristeten Stromanschlusses ist ausschließlich das neue Anmeldeformular
zu verwenden. Drei Werktage vor dem gewünschten Inbetriebnahmetermin müssen alle notwendigen Unterlagenbei der BEW GmbH vorliegen.
Auf dem Anmeldungsformular ist zwingend die Unterschrift des Kunden notwendig. Formulare mit Unterschriften i. A. oder i. V. werden nicht mehr akzeptiert.
Die Formulare und die dazugehörigen Schaltbilder, ausnahmsweise die der VDE-AR-N 4105, stehen ebenfalls auf unserer Internetseite unter Installateure zum kostenlosen Download bereit.
Sollten noch Fragen bestehen, steht Ihnen Herr Richter von unserer Abteilung „Netzvertrieb“ zur Verfügung.
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Michael Arneth |
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E-Mail: |
michael.arneth@bew-energie.de |
| Telefon: | 0921 600-339 |
| Telefax: | 0921 600-349 |
| Mobil: | 0171 8683788 |
| Uwe Richter | |
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E-Mail: |
uwe.richter@bew-energie.de |
| Telefon: | 0921 600-338 |
| Telefax: | 0921 600-349 |
| Mobil: | 0175 4330245 |
| Markus Friede | |
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E-Mail: |
markus.friede@bew-energie.de |
| Telefon: | 0921 600-323 |
| Telefax: | 0921 600-349 |
| Mobil: | 0160 5373406 |
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